Im Gegensatz zur Außenfinanzierung werden bei der Innenfinanzierung die finanziell benötigten Mittel, direkt aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgebracht. Es gibt verschiedenste Wege der Innenfinanzierung. Grundsätzlich kann man bei der Innenfinanzierung zwischen einer internen Kapitalbildung, sowie einer Vermögensumschichtung unterscheiden.
Zur internen Kapitalbildung zählen vor allem die offene und stille Selbstfinanzierung sowie die Rückstellungfinanzierung. Bei den Selbstfinanzierungsarten finanziert sich das Unternehmen über die Einbehaltung von Gewinnen – somit selbst aus der Geschäftstätigkeit. Es gibt gesetzliche Vorschriften, welche die Selbstfinanzierung unterstützen (gesetzliche Rücklagen). Bei der offenen Selbstfinanzierung ist die Finanzierung nach außen sichtbar. Im Gegensatz dazu gibt es die stille Selbstfinanzierung. Diese Form der Finanzierung beruht auf Einbehaltung bzw. Bildung von stillen Reserven. Die Unterlassung von möglichen Zuschreibungen oder die Überbewertung von Passivposten wären solch Beispiele. In der Bilanz ist die stille Selbstfinanzierung somit nicht ersichtlich. Die Rückstellungfinanzierung ist ebenfalls der Innenfinanzierung bzw. der internen Kapitalbildung hinzu zu rechnen. Im Gegensatz zur stillen Selbstfinanzierung werden Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Im Grunde verfolgen diese jedoch denselben Zweck.
Im Bereich der Vermögensumschichtung sind vor allem die Finanzierung durch Reinvestionen der Umsatzerlöse, durch Rationalisierungsmaßnahmen, sowie durch Abschreibungen direkt dem Innenfinanzierungsbereich zuzurechnen. Neben der Finanzierung durch Rationalisierungsmaßnahmen gibt es noch die Finanzierung durch Vermögensverkauf. Die dabei freigesetzten Mittel können im Unternehmen wieder genutzt werden. Im Gegensatz zur Rationalisierungsfinanzierung werden bei der Finanzierung durch Vermögensverkauf jedoch nur nicht betriebsnotwendige Mittel verkauft. Die einzelnen Methoden der Innenfinanzierung werden auf dieser Homepage (siehe seitlich) noch ausführlich beschrieben.
Eine eindeutige Zurechnung der einzelnen Innenfinanzierungsarten zum Bereich der Eigen- sowie Fremdfinanzierung ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Nur die offene und stille Selbstfinanzierung sowie die Finanzierung durch Reinvestition der Umsatzerlöse kann man direkt dem Eigenfinanzierungsbereich hinzu rechnen. Alle anderen Finanzierungsformen sind nach Art und Ausprägung zu unterscheiden. Diese sind dann für die Zurechnung zum Eigen- oder Fremdfinanzierungsbereich verantwortlich. Oftmals ist eine eindeutige Zurechenbarkeit jedoch gar nicht gegeben.