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    Unter Kundenanzahlungen versteht man die Vorauszahlung von Kunden, welche diese für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Fertigung von Gütern aufbringen.

    Unternehmen müssen in der Regel die wirtschaftliche Leistungserbringung selbst vorfinanzieren. Aus diesem Grund kommen ihnen Kundenanzahlungen sehr gelegen. Anhand dieser Vorauszahlungen beschafft sich das Unternehmen finanzielle Mittel, welches es wie beschrieben notwendig benötigt.

    Indem dass der Abnehmer vor Leistungserbringung bzw. Lieferung der Ware Zahlungen leistet, gewährt er dem leistenden Unternehmen einen Kredit. Da Kundenanzahlungen in der Regel zinsfrei sind, handelt es sich hierbei um kostenlos zur Verfügung gestelltes Kapital.

    Im gleichen Zuge, stellt der Kunde mittels der geleisteten Anzahlungen seine Zahlungsfähig und –willigkeit unter Beweis.

    Vor allem in Branchen mit langen Produktionszeiten, sind Kundenanzahlungen Gang und Gebe. Solch Branchen sind der Haus-, Wohnungs-, Schiffsbau, Maschinenfertigung oder die Fertigung von Großanlagen. Auch bei Spezialfertigungen wird gerne auf Kundenanzahlungen zurück gegriffen. Dies ist der Fall, da eine Spezialfertigung meist nicht wieder verkauft werden kann und anhand der geleisteten Anzahlung wird dem Lieferanten / der fertigten Stelle das Absatzrisiko genommen / minimiert.

    Zu der Höhe und dem Zeitpunkt der geleisteten Anzahlungen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Vielmehr hängen diese von den branchenüblichen Zahlungskonditionen sowie von der jeweiligen Marktmacht des Lieferanten bzw. des Kunden ab. Die vom Kunden zuvor geleisteten Anzahlungen werden bei der Endabrechnung vom Rechnungspreis abgezogen. Langfristige Anzahlungen werden meist mit Rabatten oder Preisnachlässen seitens des Lieferanten honoriert.

    Die Kundenanzahlungen stellen für bestimmte Branchen ein extrem wichtiges Finanzierungsinstrument dar. Da die erhaltenen Anzahlungen gleichzeitig Verbindlichkeiten darstellen sind diese dem Fremdfinanzierungsbereich zuzurechnen. Gleichzeitig stammt das Kapital von unternehmensexternen Quellen – bei Kundenanzahlungen vom Kunden / Abnehmer. Aus diesem Fall sind sie zudem dem Außenfinanzierungsbereich hinzuzurechnen.