Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit stellt eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit dar. In der Regel sollte dieser durch eine jederzeitige sofortige Rückzahlbarkeit gewährleistet sein. Der Sinn des Kontokorrentkredites liegt darin, dass kurzfristige Liquiditätsengpässe anhand von ihm überbrückt werden können. In der Regel handelt es sich bei einem Kontokorrentkredit um einen zeitlich begrenzten Rahmen auf dem Girokonto.

Die Bezeichnungen Überziehungsrahmen, Rahmenvereinbarung sowie Dispositionskredit sind lediglich Synonyme für den Kontokorrentkredit. Je nach Betrachtungsweise muss man zwischen Privatpersonen und Unternehmen unterscheiden.

Bei den Privatpersonen ist die Höhe des verfügbaren Kontokorrentkredites meist von der Bonität des Kunden abhängig. Diese Bonität setzt sich wiederrum aus der Vermögens- sowie Einkunftssituation zusammen. In der Regel wird Privatpersonen meist ein Überziehungsrahmen bis maximal der 3-fachen Höhe der monatlichen Einkünfte gewährt. Da der wirkliche Sinn nicht direkt in der Finanzierungfunktion, sondern lediglich in der Überwindung von Liquiditätsengpässen liegt, ist diese Höhe in den meisten Fällen in Ordnung.

Bei den Unternehmen sieht es meist ein bisschen anders aus. Da diese in der Regel wirtschaftliche Tätigkeiten vorfinanzieren müssen, verlangen Banken in der Regel einen Nachweis über die Notwendigkeit eines Kontokorrentkredites. Meist reichen einfache Begründungen, wie Saisonlücken oder eine einfache Liste der ausstehenden Debitorenzahlungen für die Gewährung eines Überziehungsrahmens aus. In der jüngsten Vergangenheit sind Banken immer vorsichtiger geworden, auf der einen Seite liegt dies daran, dass das Kreditrisiko im Bereich der Unternehmen gestiegen ist, sowie an den veränderten Bankenauflagen. Ein Kontokorrentkredit stellt in der Regel mit einem unbesicherten Kredit gleichzusetzten. Nur in den wenigsten Fällen wird eine Besicherung durchgeführt. Aufgrund der angedachten Funktion, der kurzfristigen Finanzierung von Liquiditätsengpässen, wäre eine Besicherung in der Regel auch gar nicht nötig. Leider wird / wurde in der Vergangenheit oftmals der Kontokorrentkredit zur Finanzierung von langfristigen Gütern verwendet. Anhand des Ungleichgewichtes der Fristigkeiten ist dieser dafür jedoch nicht geeignet.

Wie bereits erwähnt stellt der Kontokorrentkredit eine kurzfristige Zwischenfinanzierungsmöglichkeit dar. In der Regel sind die dabei vereinbarten Zinsen recht hoch. Im Gegensatz zu einer Kontoüberziehung muss man beim Ausnützen des Überziehungsrahmens jedoch nur die Sollzinsen bezahlen. Überziehungszinsen fallen erst an, wenn die vereinbarte Höhe des Kontokorrentkredites überschritten wird.

In der Vergangenheit wurden bei den Gehaltskonten meist unbegrenzte Überziehungsrahmen, welche jedoch für den Kunden Kosten verursachen, vereinbart. Dies war jedoch einmal.  In der Regel handelt es sich beim Kontokorrentkredit um einen kurzfristigen Kredit, welcher unter der Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit seitens der Bank fällig gestellt werden kann.



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