Anleihen

Als Anleihen werden langfristige Darlehen von Unternehmen bezeichnet, welche durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen über die Börse begeben werden. In der Regel handelt es sich hierbei um große Unternehmungen, öffentliche Institutionen oder Gebietskörperschaften. Für Anleihen werden auch gerne die Synonyme festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen oder Teilschuldverschreibungen verwendet.

Grundsätzlich kann jeder Anleihen zeichnen. Somit können Privatpersonen oder auch institutionelle Anleger als Kapitalgeber auftreten. Bei den institutionellen Anlegern handelt es sich meist um Banken, Versicherungen, Großunternehmen oder Fonds.

Die Anleger zeichnen die Anleihen über die Börse. Im Gegenzug dazu erhalten sie demzufolge eine Teilschuldverschreibung. Durch die Teilschuldverschreibungen stellen Anleihen ein Gläubigerpapier dar.

Mit dem Kauf von Anleihen sind auch Rechte verbunden. Die wichtigsten Reche sind in der Regel das Tilgungs- und Zinsanspruchsrecht. Gleichzeitig können Anleihen über die Börse wieder veräußert werden. Anleihen müssen somit in der Regel nicht bis zur Ende der Fälligkeit gehalten werden.

Anleihen werden meist von Großunternehmen, öffentlichen Institutionen oder Gebietskörperschaften begeben. In der Regel erfolgt die Anleihenplatzierung nicht direkt. In den meisten Fällen werden Banken / ein Bankenkonsortium dazwischen geschaltet. Ihnen wird somit die Aufgabe der Platzierung übertragen.

Anleihen stellen Wertpapiere dar, sie sind jedoch vollkommen unterschiedlich zu Aktien. Meist werden Aktien und Anleihen im selben Atemzug genannt, jedoch muss man sich bewusst sein, dass sie bis auf die mögliche Bezeichnung als Wertpapier nichts miteinander zu tun haben. Im Gegenzug zu den Anleihen handelt es sich bei Aktien um ein Anteilspapier. Aktionäre sind somit direkt Anteilseigner am Unternehmen. Sie haben im Gegenzug zu den Anleiheeignern Anspruch auf einen Gewinnanteil und zusätzlich besitzen sie ein Mitbestimmungsrecht. Aktionäre sind somit grundsätzlich abhängig vom Erfolg der Unternehmung. Im Gegensatz dazu ist das bei Gläubigerpapieren nicht der Fall. Hier steht vor allem die Tilgungs- und Zinsrechte im Vordergrund.




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