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    Die Rückstellungsfinanzierung ist ebenfalls dem Bereich der internen Kapitalbildung hinzuzurechnen. Es handelt sich hierbei um eine Art der Innenfinanzierung, welche jedoch, nicht so wie die anderen Formen der internen Kapitalbildungen, dem Fremdfinanzierungsbereich zuzurechnen ist. Um dies verstehen zu können, muss man sich bewusst sein, was Rückstellung überhaupt sind bzw. für was sie gleichzeitig gebildet werden.

    Rückstellungen kann man als zukünftige Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens definieren. Genauer handelt es sich hierbei um bilanzielle Vorsorgen, da die Höhe sowie der Fälligkeitszeitpunkt der Verbindlichkeiten, für welche Rückstellungen gebildet werden, nicht sicher feststellbar sind. Das Unternehmen weiß zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung lediglich darüber Bescheid, dass eine Verbindlichkeit eintreten kann. Die Höhe der Verbindlichkeit muss das Unternehmen selbst vornehmen, hierbei muss jedoch auf den sinnvollen Gegenwert der Rückstellung geachtet werden. Rückstellungen vermindern nämlich den Gewinn. Werden Rückstellungen nicht benötigt, bzw. nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, so müssen diese zum Zeitpunkt der Feststellung gewinnbringend ausgebucht werden. Da es sich bei den Rückstellungen somit um die finanzielle Vorsorge zur Begleichung von Verbindlichkeiten handelt, wird die Rückstellungfinanzierung dem Bereich der Fremdfinanzierung hinzugerechnet.

    Der Vorteil der Rückstellungfinanzierung liegt darin, dass die dabei finanziell gebundenen Mittel, in der Zwischenzeit als Finanzierungsmittel im Unternehmen eingesetzt werden können. Gleichzeitig wird durch die Bildung von Rückstellungen ein Steuerstundungseffekt sowie ein damit verbundener Zinseffekt bewirkt. Da die Rückstellungen grundsätzlich bereits bei der Bildung den Gewinn mindern, werden sie somit bereits zum Zeitpunkt der Bildung steuerlich aktiv. Am einfachsten ist dies anhand eines Beispiels erklärbar. Ein Unternehmen muss im Jahr X0 eine Rückstellung bilden. Im Jahr X0 wird durch die Rückstellungsbildung der Gewinn vermindert. Für den Betrag der gebildeten Rückstellung fällt keine Steuer an. Im Jahr X5 tritt der Fall, für welche die Rückstellung gebildet wurde nicht ein. Im Jahr X5 ist sie somit gewinnbringend aufzulösen. Sozusagen wurde die Höhe der gebildeten Rückstellung erst fünf Jahre später im Gewinn ausgewiesen. Der Vorteil liegt im Bereich der Inflation / Zinsvorteil. Obwohl im Jahr X5 die gleiche Summe an Steuern zu bezahlen ist, ist diese im Bezug auf die Kaufkraft, anhand der Inflation, geringer.

    Um diesen Effekt der Rückstellungsbildung zu umgehen, gibt es steuerliche Vorschriften. In der Regel wird der Effekt der Rückstellungbildung, wenn die Verbindlichkeit nicht im selben Jahr eintritt, anhand der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung gemildert / begrenzt.